Die STEG erstellt ein Baulückenkataster für Ihre Kommune. Mittels einer kombinierten Bestandsaufnahme, die sowohl eine Luftbildauswertung als auch eine Kontrolle vor Ort enthält, identifizieren wir die noch unbebauten Bauflächen in Ihrer Kommune. Wobei Bauflächen alle Flächen sind, die planungsrechtlich gesehen nach §1 Abs. 1 der BauNVO nach ihrer allgemeinen Nutzung auch als solche ausgewiesen wurden, und einer sofortigen Bebauung zur Verfügung stehen. Das von Seiten der STEG erarbeitete Baulückenkataster erfüllt auch die Nachweispflichten der Kommune gegenüber der zuständigen Region bei der Beantragung von Neuausweisungen im Flächennutzungsplan. Einfache und schnelle Übersicht als Basis weiterer Planungen. |







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2012 die STEG